Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs müssen die Finanzämter nach interner Anweisung dieses auch anwenden.
Bislang wurde der Handwerkerbonus lediglich für Renovierungen sowie Arbeiten zur Erhaltung und Modernisierung gewährt. Mit der Handwerkerrechnung reduziert sich die Einkommensteuer des Kunden um 20 Prozent, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Berechtigt für den Steuerabzug sind beispielsweise Badsanierungen, Wärmedämmungen, Malerarbeiten oder die Reparatur an der Heizungsanlage.
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